Allgemeine Geschäftsbedingungen des
IBN Ingenieurbüros DI Nikoopour

gültig ab 24.06.2021

 

1) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen

a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem IBN Ingenieurbüro DI Nikoopour.

b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.


2) Angebote, Nebenabreden

a) Die Angebote des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Eine zwischen Anbotserstellung und Rechnungslegung erfolgte Änderung der Honorare in dem vom Fachverband Ingenieurbüros herausgegebenen Honorarrichtlinien und Leistungsbildern berechtigt das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour zu einer entsprechenden Änderung des Honorars.

b ) Enthält eine Auftragsbestätigung des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

3) Auftragserteilung

a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

c) Das IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

d) Das IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.


4) Gewährleistung und Schadenersatz

a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

c) Das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.


5) Rücktritt vom Vertrag

a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

b) Bei Verzug des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen

c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour zum Vertragsrücktritt berechtigt.

d) Bei berechtigtem Vertragsrücktritt behält das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour erbrachten Leistungen zu honorieren.


6) Zahlungsbedingungen/Preise:

a) Für unsere Leistungen gelten die in den Aufträgen vereinbarten Preise.

b) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

c)  Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang und Lieferung der Arbeitsergebnisse ohne Abzüge zu erfolgen. 

d) Beanstandungen der vom IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour gelegten Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich und begründet mitzuteilen. Geht das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour innerhalb dieser Frist keine schriftliche Beanstandung des AG zu, gilt die Rechnung als vom AG anerkannt.  

e) Rechnungen werden, soferne im Auftrag nicht anders festgelegt, immer einfach im Original und einfach in Kopie an den AG übermittelt.

f) Im Falle der Säumnis der Zahlung verpflichtet sich der AG, die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Digitalisierung und wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBl. Nr. 1414/1996, zu vergüten. Im Falle der Nichtbezahlung werden pro Mahngang Mahnspesen in der Höhe von € 60,- sowie Verzugszinsen in Höhe von 6 % pro Monat verrechnet. Weiters ist der AG verpflichtet, zusätzlich zu den Mahnspesen alle dem IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour bei Verfolgung Ihrer Ansprüche auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, zu bezahlen.

g) Das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour ist berechtigt, Prüfberichte bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes zurückzuhalten.  

h) Für die  Leistungen, die ausserhalb der Normalarbeitszeit erbracht werden, wird das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour die gesetzlichen Überstundenzuschläge verrechnen.

 

7) Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour.


8) Geheimhaltung

a) Das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

b) Das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour ist auch zur Geheimhaltung seiner Ingenieurtätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.


9) Schutz der technischen Unterlagen

Pläne, Berichte, Technische Unterlagen und dgl. des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.

Das IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour ist berechtigt/ der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichung) des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour anzugeben.


10) Rechtswahl, Gerichtsstand

a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und IBN Ingenieurbüro DI. Nikoopour kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des IBN Ingenieurbüros DI. Nikoopour in Wien vereinbart.